Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten
1.6 Extrem unempfindliche nicht massenexplosionsfähige Stoffe – Stoffe bei denen (unter normalen Beförderungsbedingungen) eine vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit zu einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung der Explosion besteht
Versandstücke von denen aufgrund ihrer Eigenschaft beim Transport eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit ausgeht, werden mit Gefahrgutettiketten gekennzeichnet. Explosive Stoffe müssen beim Transport oder bei der Lagerung mit diesem Gefahrenzettel gekennzeichnet werden.
- Aufkleber für Gefahrgut ohne Symbol
- Gefahrgutkennzeichnung explosionsgefährlich ohne Kontrastlinie
- Kennzeichnung von explosionsgefährlichem Gefahrgut mit Unterklasse 1.6 und ohne Verträglichkeitsgruppe
- Gefahrgutetiketten nach ADR
Technische Daten
Aufdruck: |
Schwarz |
Beschreibung: |
Aufkleber für den Transport gefährlicher Güter |
Farbe: |
Orange |
Form: |
Quadratisch |
Gefahrenstoff: |
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff |
Gefahrgutklasse: |
1 |
Kennzeichnungs-Typ: |
Gefahrgutkennzeichnung |
Kontrastlinie: |
Nein |
Unterklasse: |
1.6 |
Vorschrift: |
ADR |