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Teil A – Allgemeine Bestimmungen für Bestellungen im Online-Shop (Verbraucher und Unternehmer)

A1. Geltungsbereich, Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) über den Online-Shop warnhinweisaufkleber.com mit der Kunstwerk Werbetechnik GmbH, Rondenbarg 6, 22525 Hamburg, Handelsregister: HRB 9604, Amtsgericht Hamburg (nachfolgend „Lieferant“ oder „wir“) schließen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Teil A gilt für alle Kunden. Die Bestimmungen in Teil B gelten ergänzend ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten die Bestimmungen in Teil B nicht; insoweit gelten Teil A und die gesetzlichen Vorschriften.

A2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Durch Anklicken des Bestell-Buttons („Zahlungspflichtig bestellen“ o. ä.) geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor Absenden der Bestellung können Sie Ihre Eingaben jederzeit überprüfen und über die Browser- bzw. Warenkorbfunktionen berichtigen. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden per E-Mail und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware annehmen. Bei Zahlung per PayPal oder einem anderen Sofortzahlungsverfahren kommt der Vertrag bereits mit Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und Ihnen mit der Bestellbestätigung per E-Mail zugesandt; diese AGB können Sie jederzeit auf dieser Seite abrufen.

A3. Preise und Versandkosten
Die im Shop angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusätzlich anfallende Versandkosten werden auf der Seite Versand & Lieferung sowie im Bestellprozess deutlich angegeben. Gesonderte Angebote und Kostenvoranschläge für Unternehmer richten sich nach Teil B.

A4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Lieferzeiten und Liefergebiete ergeben sich aus den Angaben auf der Produktseite und auf der Seite Versand & Lieferung. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über, auch beim Versendungskauf.

A5. Zahlung
Die verfügbaren Zahlungsarten finden Sie auf der Seite Zahlungsarten und im Bestellprozess. Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

A6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend der erweiterte Eigentumsvorbehalt nach Teil B.

A7. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung. Das Muster-Widerrufsformular können Sie verwenden, müssen es aber nicht. Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. Aufkleber nach individuellen Text-, Maß- oder Druckvorgaben).

A8. Gewährleistung (Mängelhaftung)
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte (§§ 434 ff. BGB) uneingeschränkt; Regelungen in Teil B zu Rügefristen, Verjährung oder Haftungsbeschränkungen finden auf Verbraucher keine Anwendung. Offensichtliche Transportschäden bitten wir Sie, möglichst sofort beim Zusteller zu reklamieren und uns mitzuteilen; die Versäumung dieser Bitte hat keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Ansprüche. Herstellungsbedingte, geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung (RGB) und Druck (CMYK) stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind.

A9. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

A10. Streitbeilegung, anwendbares Recht
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Gerichtsstandsvereinbarung in Teil B gilt nicht für Verbraucher.

A11. Kontakt / verantwortlicher Wirtschaftsakteur
Kunstwerk Werbetechnik GmbH, Rondenbarg 6, 22525 Hamburg, Telefon: +49 4108 4188888, E-Mail: info@warnhinweisaufkleber.com

Teil B – Ergänzende Bedingungen ausschließlich für Unternehmer

Die folgenden Bestimmungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Bei Widersprüchen geht Teil A vor, soweit Teil A nicht ausdrücklich auf Teil B verweist.

1. Allgemeines

Den Geschäftsbeziehungen zwischen Lieferant und Besteller liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Bestellers, und zwar auch dann, wenn der Lieferant hierauf nicht in jedem Fall Bezug nimmt.

2. Angebot, Kostenvoranschläge

Angebote und Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sollte der Lieferant die Ausführung zusätzlicher Arbeiten nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers als notwendig erachten, so kann die Netto-Endsumme des Kostenvoranschlages um bis zu 15 % ohne Rückfrage überschritten werden.

Bedarf die Lieferung einer besonderen Verpackung, erfolgt diese auf Kosten des Bestellers.

Angebote behalten hinsichtlich der darin genannten Preise nur acht Wochen Gültigkeit. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Bestellung und Auftragsbestätigung

Die Bestellung wird durch die Auftragsbestätigung des Lieferanten verbindlich. Mündliche Nebenabsprachen sind nur dann gültig, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Bei Siebdruckarbeiten gelten Mehr- und Minderleistung bis 10 % als vereinbart!

Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tage, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist und die notwendigen Genehmigungen von Behörden oder Dritten vorliegen.

Sollte der Auftrag nicht innerhalb von 6 Monaten nach der angegebenen Lieferzeit vollständig abgewickelt sein, ist der Lieferant berechtigt, eine entsprechende Anpassung an etwaig gestiegene Material- und Lohnkosten vorzunehmen.

Durch höhere Gewalt, Streik, Gewitter oder behördliche Anordnung oder sonst vom Lieferanten nicht zu vertretende Umstände werden die Ausführungsfristen entsprechend verlängert. Sind Überschreitungen der Lieferfrist von dem Besteller zu vertreten, haftet dieser dem Lieferanten für die entstehenden Lagerkosten und der damit verbundenen Aufwendungen.

Änderungen der Ausführung, die technisch notwendig und unter Berücksichtigung der Interessen des Lieferanten für den Besteller zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Wird der Auftrag vom Besteller gekündigt oder ist die Durchführung des Auftrages nicht möglich, weil der Besteller erforderliche Genehmigungen nicht beigebracht hat oder sonstige, in der Sphäre des Bestellers liegende Hindernisse eingetreten sind, d.h. sich der Besteller im Verzug befindet, so kann der Lieferant nach seiner Wahl entweder seine Rechte nach § 648 BGB geltend machen oder einen pauschalen Betrag in Höhe von 25 % der Auftragssumme, wobei dem Besteller ausdrücklich das Recht vorbehalten bleibt, nachzuweisen, daß ein Schaden entweder überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.

4. Farbgebung

Wir weisen explizit darauf hin, dass die dargestellten Bilder am Monitor (RGB) abweichend zu den gedruckten Motiven (CMYK) sind und es zu diesbezüglich zu Farbabweichungen kommen kann. Es gilt darauf zu achten, dass individuell hochgeladene Bilder in CMYK angelegt werden um gravierende Farbabweichungen zu vermeiden. Aufgrund der Bauart Ihres Monitors und Ihren Grafikeinstellungen unterscheiden sich die abgebildeten Dekore zum Originaldruck. Für etwaige Fehler des Bestellers übernehmen wir keine Haftung.  

5. Entwürfe, Zeichnungen, Angebote

An Angeboten, Zeichnungen und Entwürfen etc. behält sich der Lieferant das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Angebote und Entwürfe etc. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebots sind sie unverzüglich zurückzugeben. Für Muster, Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Besteller ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgeltes auf den Besteller über.

6. Lieferung und Abnahme

Die vom Lieferanten für verbindlich erklärten Liefertermine und Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so darf der Lieferant die von ihm genannten Termine und Fristen in angemessener Weise überschreiten. Werden nachträglich Vertragsveränderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig der Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.

Versand oder Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Art der Durchführung des Versandes bestimmt der Lieferant. Die Kosten für eine evtl. Transportversicherung trägt der Besteller. Etwaige Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandsaufnahme gegenüber dem Transporteur festgestellt werden. Werden Lichtwerbeanlagen durch den Lieferanten montiert, ist der Besteller zur unverzüglichen Abnahme nach Beendigung der Montage verpflichtet.

7. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferant behält sich das unumschränkte Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur endgültigen Erfüllung einer aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Besteller entstandenen Forderungen vor. Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als seine Sicherheit die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Forderungen obliegt dem Lieferanten.

Der Besteller darf die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern, zu anderen Verfügungen insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist er nicht berechtigt.

Der Besteller tritt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an den Lieferanten ab. Der Abnehmer ist jedoch solange zur Einziehung der Forderungen berechtigt, als er seine Verpflichtungen dem Lieferanten gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.

Der Besteller hat dem Lieferanten auf sein Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum des Lieferanten hingewiesen und der Lieferant unverzüglich benachrichtigt. Kosten und Schäden trägt der Besteller.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die vorausabgetretene Forderung hat der Abnehmer den Lieferanten unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

8. Zahlungen

Der Besteller kommt nach Fälligkeit in Verzug. In diesem Fall ist der Lieferant berechtigt, von Beginn des Verzuges an Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Der Besteller ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, wenn es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, insbesondere ist bei Kaufleuten das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach den §§ 369 ff. HGB ausgeschlossen.

9. Gewährleistung, Haftung

Mängel an der Ware sind dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. Nicht offensichtliche bzw. erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Feststellung dem Lieferanten schriftlich anzuzeigen. Das Recht auf Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller den vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommt. Hat der Besteller ein Recht auf Gewährleistung, so ist der Lieferant berechtigt, nachzubessern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlagen diese nach angemessener Frist fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

Schadenersatzansprüche des Bestellers aufgrund Vertrag oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferant oder seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen haben den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keine Mängel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die dem Besteller durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse, starke Erwärmung der Räume oder unsachgemäßer Behandlung entstehen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferanten.
Soweit der Besteller Kaufmann ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11. Teilunwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Eine etwa unwirksame Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige zu ersetzen.