Gefahrzettel der Klasse 7B - Alle radioaktiven Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Stoffe enthalten, sind Stoffe der Klasse 7.
Versandstücke von denen aufgrund ihrer Eigenschaft beim Transport eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit ausgeht, werden mit Gefahrgutettiketten gekennzeichnet. Radioaktive Stoffe, müssen beim Transport oder bei der Lagerung mit diesem Gefahrenzettel gekennzeichnet werden
- Aufkleber für Gefahrgut mit Symbol: Strahlensymbol Schwarz
- Gefahrgutkennzeichnung radioaktiv mit durchgehender Kontrastlinie mit Zusatztext RADIOACTIVE II
- Kennzeichnung von Radioaktiven Stoffen Kategorie II - GELB
- Gefahrgutetiketten nach ADR
Technische Daten
Aufdruck: |
Schwarz |
Beschreibung: |
Aufkleber für den Transport gefährlicher Güter |
Farbe: |
Gelb/Weiß |
Form: |
Quadratisch |
Gefahrenstoff: |
Radioaktive Stoffe |
Gefahrgutklasse: |
7 |
Kennzeichnungs-Typ: |
Gefahrgutkennzeichnung |
Kontrastlinie: |
Durchgehend
|
Symbol: |
Strahlensymbol |
Unterklasse: |
7B |
Vorschrift: |
ADR |
Zusatztext: |
RADIOACTIVE II |