Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten
Gefahrzettel der Klasse 1 ohne Unterklasse und ohne Verträglichkeitsgruppe stehen für Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff.
Versandstücke von denen aufgrund ihrer Eigenschaft beim Transport eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit ausgeht, werden mit Gefahrgutettiketten gekennzeichnet. Explosive Stoffe müssen beim Transport oder bei der Lagerung mit diesem Gefahrenzettel gekennzeichnet werden.
- Aufkleber für Gefahrgut mit Symbol: Explodierende Bombe schwarz
- Gefahrgutkennzeichnung explosionsgefährlich ohne Kontrastlinie
- Kennzeichnung von explosionsgefährlichem Gefahrgut ohne Unterklasse und Verträglichkeitsgruppe
- Gefahrgutetiketten nach ADR
Technische Daten
Aufdruck: |
Schwarz |
Beschreibung: |
Aufkleber für den Transport gefährlicher Güter |
Farbe: |
Orange |
Form: |
Quadratisch |
Gefahrenstoff: |
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff |
Gefahrgutklasse: |
1 |
Kennzeichnungs-Typ: |
Gefahrgutkennzeichnung |
Kontrastlinie: |
Nein |
Symbol: |
Explodierende Bombe |
Vorschrift: |
ADR |