Gefahrzettel der Klasse 7C - Alle radioaktiven Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Stoffe enthalten, sind Stoffe der Klasse 7.
Versandstücke von denen aufgrund ihrer Eigenschaft beim Transport eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit ausgeht, werden mit Gefahrgutettiketten gekennzeichnet. Radioaktive Stoffe der Kategorie III - GELB, müssen beim Transport oder bei der Lagerung mit diesem Gefahrenzettel gekennzeichnet werden
- Aufkleber für Gefahrgut mit Symbol: Strahlensymbol Schwarz
- Gefahrgutkennzeichnung radioaktiv ohne Kontrastlinie mit Zusatztext RADIOACTIVE III
- Kennzeichnung von Radioaktiven Stoffen Kategorie III - GELB
- Gefahrgutetiketten nach ADR
Technische Daten
Aufdruck: |
Schwarz |
Beschreibung: |
Aufkleber für den Transport gefährlicher Güter |
Farbe: |
Gelb/Weiß |
Form: |
Quadratisch |
Gefahrenstoff: |
Radioaktive Stoffe |
Gefahrgutklasse: |
7 |
Kennzeichnungs-Typ: |
Gefahrgutkennzeichnung |
Kontrastlinie: |
Nein |
Symbol: |
Strahlensymbol |
Unterklasse: |
7C |
Vorschrift: |
ADR |
Zusatztext: |
RADIOACTIVE III |