Der Begriff der Klasse 6.2 umfasst ansteckungsgefährliche Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe im Sinne der ADR/RID sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Die Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Parasiten und Pilze) und andere Erreger wie Prionen, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen können.
Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen, biologische Produkte, diagnostische Proben und absichtlich infizierte lebende Tiere sind dieser Klasse zuzuordnen, wenn sie deren Bedingungen erfüllen.
Versandstücke von denen aufgrund ihrer Eigenschaft beim Transport eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit ausgeht, werden mit Gefahrgutettiketten gekennzeichnet. Ansteckungsgefährliche Stoffe, müssen beim Transport oder bei der Lagerung mit diesem Gefahrenzettel gekennzeichnet werden.
- Aufkleber für Gefahrgut mit Symbol: Kreis, der von drei sichelförmigen Zeichen überlagert wird
- Gefahrgutkennzeichnung ansteckungsgefährlich ohne Kontrastlinie
- Kennzeichnung von ansteckungsgefährlichem Gefahrgut
- Gefahrgutetiketten nach ADR
Technische Daten
Aufdruck: |
Schwarz |
Beschreibung: |
Aufkleber für den Transport gefährlicher Güter |
Farbe: |
Weiß |
Form: |
Quadratisch |
Gefahrenstoff: |
Ansteckungsgefährliche Stoffe |
Gefahrgutklasse: |
6 |
Kennzeichnungs-Typ: |
Gefahrgutkennzeichnung |
Kontrastlinie: |
Nein |
Symbol: |
Kreis, der von drei sichelförmigen Zeichen überlagert wird |
Unterklasse: |
6.2 |
Vorschrift: |
ADR |