Als umweltgefährliche Stoffe werden im Chemikalien- und Verkehrsrecht Stoffe oder Zubereitungen verstanden, die selbst oder deren Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.
Versandstücke von denen aufgrund ihrer Eigenschaft beim Transport eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit ausgeht, werden mit Gefahrgutettiketten gekennzeichnet. Umweltgefährliche Stoffe, müssen beim Transport oder bei der Lagerung mit diesem Gefahrenzettel gekennzeichnet werden
- für den Innen- und Außenbereich geeignet, licht- und wasserbeständig
- Gefahrzettel Umweltgefährdende Stoffe mit weißem Rand
- Gefahrgutkennzeichnung Umweltgefahr
- Kennzeichnung von umweltgefährdendem Gefahrgut
- Gefahrgutetiketten nach ADR
Technische Daten
Aufdruck: |
Schwarz |
Beschreibung: |
Aufkleber für den Transport gefährlicher Güter |
Farbe: |
Weiß |
Form: |
quadratisch |
Gefahrenstoff: |
Umweltgefährdende Stoffe |
Kennzeichnungs-Typ: |
Gefahrgutkennzeichnung |
Kontrastlinie: |
Nein |
Symbol: |
Fisch und Baum |
Vorschrift: |
ADR |