Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten
1.2 Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind
Versandstücke von denen aufgrund ihrer Eigenschaft beim Transport eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit ausgeht, werden mit Gefahrgutettiketten gekennzeichnet. Explosive Stoffe müssen beim Transport oder bei der Lagerung mit diesem Gefahrenzettel gekennzeichnet werden.
- Aufkleber für Gefahrgut mit Symbol: Explodierende Bombe
- Gefahrgutkennzeichnung explosionsgefährlich ohne Kontrastlinie
- Kennzeichnung von explosionsgefährlichem Gefahrgut mit Unterklasse 1.2 und Verträglichkeitsgruppe E
- Gefahrgutetiketten nach ADR
Technische Daten
Aufdruck: |
Schwarz |
Beschreibung: |
Aufkleber für den Transport gefährlicher Güter |
Farbe: |
Orange |
Form: |
Quadratisch |
Gefahrenstoff: |
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff |
Gefahrgutklasse: |
1 |
Kennzeichnungs-Typ: |
Gefahrgutkennzeichnung |
Kontrastlinie: |
Nein |
Unterklasse: |
1.2 |
Verträglichkeitsgruppe: |
E |
Vorschrift: |
ADR |